Gartenbahn in der Privathaftpflicht

  • Hallo zusammen,

    mal wieder hat mich ein Hilferuf eines Gartenbahnerkollegen erreicht, der seine Gartenbahn nicht in der Privathaftpflicht mitversichert bekommt.

    Da ich leider keine Übersicht anbieten kann, welche Versicherungsgesellschaften hier keine Probleme machen, hierzu mein Aufruf:

    bitte melden (ggf. auch per PN wenn Vertraulichkeit gewünscht) - mit Namen der Versicherungsgesellschaft - , wer hier Versicherungsschutz erhalten konnte.

    Bevorzugt bitte für eine reine Privathaftflicht ohne Anbindung an eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht (weil die gem. bisheriger Erfahrungen meistens keine Probleme hatten).

    Dank und Gruß, Winfried

    Ich fahre auf Spur 7 (Regelspur) oder auf Spur 5 mit der Feld- und Waldbahn

  • Hallo,

    ich habe gefühlt meine Gefahren und Leben allesamt mehrfach bei der deutschen (Uralt-) Eisenbahner- Versicherung versichert. Da hat man eine kulante Erweiterung der privaten Haftpflicht organisiert bekommen. Allerdings nur für rein privates Fahren mit einer begrenzten Anzahl an Mitfahrern. Ob das pauschal so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

    Glückauf

    Axel

  • Hallo zusammen,

    bei mir läuft das über die private Haftpflicht bei der DEVK. Es wurden von denen allerdings ein auch paar Bedingung festgelegt….wenn ich mich richtig erinnere u.a. Höchstgeschwindigkeit 5 km/h, keine Generierung von Einnahmen usw. Bei Interesse müsste ich die Police mal raussuchen und gucken was dort genau aufgeführt ist.


    Viele Grüße

    Uli

  • Servus,

    bin auch bei der DEVK, allerdings ist mein Vertrag unter DB Mitarbeiter Konditionen.

    Somit fällt der hier glaub raus.

    Bedingunen sind, nurvon Berechtigen Personen bedient und keine Gewinngeneriung für mich selbst.

    Dh anderen Vereinen aushelfen ist Erlaubt.

    Grüße Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Wagner (19. März 2024 um 21:15)

  • Moinsen zusammen,

    bei mir hat die DEVK, Dank Winfrieds Hilfe, die Modellbahn mit und ohne Dampf mitversichert.

    Danke und Grüße vom Bucki

  • Hallo zusammen

    Auch bei mir hat die Allianz die Vorlage übernommen. Danke nochmal hierfür.

    Viele Grüße

    Janosch

    Der Langsamste, der sein Ziel nicht aus den Augen verliert, geht immer noch schneller als der, der ohne Ziel herumirrt (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Moin,

    meine Hobbyaktivitäten sind über Die Haftpflicht Kasse versichert. Nicht versichert ist das fahren mit der Dampflok gegen Geld also Personenzüge mit Besuchern auf Vereinsanlagen ziehen.

    Viele Grüße

    Wolgang

  • Ich bin seit der Rente nun bei der Gothaer, dort läuft die Bahn bei Hobbyaktivitäten und Betrieb ferngesteuerter Modelle mit (wobei mit ferngesteuert alles beinhaltet sein soll, wo man nicht selber drinsitzt) und ausserdem ist das Ganze noch unter Nebentätigkeiten bis zu 12.000,- jährlich drin, falls man mal gegen Geld fährt. Die Formulierungen in der Police könnten aber genauer sein........

    Grüsse von Toni

  • Hallo Winfried,

    Die Württembergische speziell deren Bezirksvertretung Bernhard Fischer in Tettnang

    hat neben der Mitfahreisenbahn auch meinen Friedhofsbagger und meinen 5to Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschienen in der Privathaftpflicht aufpreisfrei aufgenommen.

    Die Berufshaftpflicht hatte zuvor dankend abgelehnt ! "Watt is dat ? Datt kenn isch nit !"

    Gruß

    "Viehdokter"
    Dr.Michael Dörnfeld

    Mitglied bei den Emder Modelldampf-Freunden mit der Minibahn am Hauptbahnhof

    und beim Mini-Truckclub Osthessen (die mit dem Containerkran in Friedrichshafen !)

  • Die Allianz hat bei mir nur Gartenbahnbetrieb auf nichtöffentlichem Grund mitversichert, auf öffentlichen Anlagen lehnt sie ab.
    Demnächst geht der Vertreter in Rente. Mal sehn, ob der Nachfolger mehr erreichen kann.

  • Bei mir hat die Lalux (In Luxemburg), das Fahren mit Personen ohne Entgeld in der Haftpflicht gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert. Nicht versichert ist das fahren mit der Lok gegen Geld also Personenzüge mit Besuchern auf Vereinsanlagen ziehen, hier spielt in der Regel die Versicherung des Vereins, aber dies kläre ich immer vorher mit dem Verein ab.

    Gruß, Marc

  • Hallo zusammen,

    schon mal herzlichen Dank für eure Informationen!!!

    Klar ist, dass über die Privathaftpflicht nur der rein private Besitz und Gebrauch der Gartenbahn zu erwarten ist.

    Bei gewerblichem bzw. Vereins-Einsatz (vor dem Publikumszug) ist in der Regel H-Versicherungsschutz über eine Betriebshaftpflicht (analog Schausteller) bzw. Vereins-Haftpflicht möglich bzw. gegeben.

    Etwas irritierend ist die oben erwähnte Einschränkung bezüglich nichtöffentlichem Grund bei der Allianz. Die meisten mir bekannten Vereinsanlagen sind eingezäunt und nur während der Fahrtage zugänglich. Also m.E. Privatgelände. Nur bei Anlagen wie Plochingen (in einer öffentlich frei zugänglichen Parkanlage) kann/muss m.E. von einer öffentlichen Anlage ausgegangen werden. Wo da ein Gefahrenunterschied bestehen soll erschließt sich mir nicht.

    Viele Grüße,

    Winfried

    Ich fahre auf Spur 7 (Regelspur) oder auf Spur 5 mit der Feld- und Waldbahn