Servus Steinertseebahner,
sollten wir nicht zu einem faktenorientierten Dialog finden, anstatt persönliche Schmähungen vom Stapel zu lassen?
Kein einziger Fakt in Deinem Beitrag, ausschließlich versuchte Diffamierungen. Schäm Dich. Anstatt anderen zu unterstellen, dass diese Modellbauer in den Dreck ziehen wollen, solltest Du Dich vielleicht einmal um die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die rechtlichen Vorschriften kümmern. Sollte es noch mehr dieser verantwortungslosen Modellbauer geben, die meinen auf alles pfeifen zu können, wird es wohl nicht mehr sehr lange dauern, bis behördlich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
In meinem Beitrag habe ich mich auf die geltenden Bestimmungen und Vorschriften für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen bezogen, weil ich diese aus beruflichen Gründen kennen muss, ebenso wie die diversen ? auch rostfreien ? Stahl- und Gusswerkstoffe. Wie Du wohl aus meinen bisherigen Beiträgen erkennen konntest, beschränke ich mich bei meinen Beiträgen weitgehend auf Themenbereiche, wo ich glaube mit meinem Fachwissen einen Beitrag leisten zu können. In anderen Bereichen beschränke ich mich darauf von den Beiträgen erfahrener Modellbauer zu lernen, wenn diese auf fachlich richtigen Fundamenten stehen.
Wenn Modellbauer jedoch die Herstellung eines Edelstahlkessels als problemlos und dazu noch als selbst für Laien durchführbar darstellen, ist eine Grenze erreicht die von den Aufsichtsbehörden als grob Fahrlässig eingestuft werden muss. Dabei gibt es weder einen Ermessungsspielraum, noch eine sichtbare Toleranzgrenze. Prinzipiell ist der Bau von Druckbehältern ohne entsprechenden Befähigungsnachweis zunächst einmal in jedem Fall rechtlich angreifbar. Allerdings gibt es Materialien, wie der speziell für diesen Zweck hergestellte Kesselbaustahl oder eben Kupfer, bei denen die technischen Regeln auch von versierten Laien eingehalten werden können und wo bei Einhaltung der geltenden Vorschriften und Berechnungsverfahren noch ausreichend Sicherheit vorhanden ist.
Für Edelstahl gelten sowohl bei der Berechnung als auch bei der Herstellung andere Gesetzmäßigkeiten, mit einer einfachen Festigkeitsberechnung wie bei üblichen Kesselbaumaterialien ist es nicht getan. Da Kessel aus Stahlwerkstoffen i.a.R. verschweißt werden, sind gerade bei Edelstahlkesseln die durch die Wärmebehandlung auftretenden Gefügeveränderungen bei der Auslegung mit zu berücksichtigen. So ist es z.B. für die späteren Eigenschaften, gerade von Edelstählen, entscheidend, ob ein perlitisches oder austenitisches Gefüge beim Schweißen entsteht. Dies muss vorher ermittelt werden und durch entsprechende Gestaltung des Schweißprozesses zu gewährleisten. Ich kenne keinen Facharbeiter, der bei der Verarbeitung von Edelstahl selbst bestimmen kann, nach welchem Verfahren die Einflüsse auf das Gefüge am geringsten sind, bzw. die Veränderungen so stattfinden, dass diese eindeutig bestimmt und in der Auslegung berücksichtigt sind.
Selbst der Großteil aller Maschinenbauingenieure ist mit der Berechnung von wärmebelasteten Druckbehältern weit überfordert, ganz einfach weil dort die entsprechenden Erfahrungswerte und Berechnungsverfahren nicht bekannt sind. Nur zu einem geringen Teil ist dies durch die andere Warmfestigkeit von Edelstahl begründet, sondern die hohen Anteile von Chrom und Nickel in den Edelstählen machen aus Berechnungsgrundlagen auf der Basis von Kesselbaustählen ganz einfach ungeeignete Werkzeuge. Ohne an dieser Stelle jetzt in einen Fachvortrag verfallen zu wollen, können die Zusammenhänge nicht näher dargestellt werden. Allerdings bin ich gerne bereit, falls Interesse besteht, die wesentlichen Punkte einmal weiter zu vertiefen, wobei jedoch gewisse metallurgische Grundkenntnisse erforderlich wären.
Die Herstellung von Edelstahlkesseln durch Laien ist und bleibt sehr risikoreich auch wenn entsprechende Facharbeiter mit der Ausführung der Schweißarbeiten mit einbezogen werden. Prinzipiell ist ein Facharbeiter nicht fähig die Tragweite seines Handelns oder seiner Tätigkeit zu erkennen, dazu fehlen diesem die fachlichen Grundlagen. Als Facharbeiter führt man auf Weisung von Befähigten Tätigkeiten aus, sozusagen als Erfüllungsgehilfe. Nicht der Facharbeiter ist für die Ausführung und Qualität seiner Arbeit haftbar, sondern immer der entsprechend Befähigte, welcher unter Berücksichtigung der fertigungsüblichen Toleranzen die Vorgaben z.B. für einen Facharbeiter erstellt. Dies ist Grundlage aller technischen und behördlichen Vorschriften, auch der Druckbehälterverordnung. Nicht umsonst ist es i.a.R. für Facharbeiter eben nicht möglich selbstständig ein Gewerbe auszuführen.
Tatsächlich gibt es auch im Bereich des Modellokomotivbaues mittlerweile Anbieter für Edelstahlkessel. Mir ist dabei ein Anbieter aus dem Bodenseeraum bekannt, welcher die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen zur Herstellung von Edelstahlkesseln zu haben scheint. Zumindest scheint dieser neben dem notwendigen Fachwissen auch die notwendige Erfahrung zu haben.
In den gezeigten Bildern ist mir aufgefallen, dass beim Schweißen des Kessels das Material in den Schweißnähten wohl ?verbrannt? ist, was bei Edelstählen eine nicht mehr rückgängig zu machende Gefügeveränderung ist, die sich immer sehr nachteilig auf die technologischen Eigenschaften auswirkt und eine Schwächung der gesamten Konstruktion darstellt. Der Kessel hätte wohl keinerlei Chancen eine Prüfung durch eine Abnahmestelle zu bestehen, weil es sich hierbei um eine undefinierte Veränderung des Gefüges handelt. Sowohl die Zugfestigkeit als auch die Bruchdehnung kann nur noch durch eine zerstörerische Prüfung festgestellt werden, auch der Einschluss von Verbrennungsgasen in die Naht ist mit Sicherheit vorhanden. Noch nicht einmal eine Durchstrahlungsprüfung könnte hier zu einer positiven Aussage führen.
Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht. Es werden wohl so lange von Laien Edelstahlkessel gebaut werden, bis die Herstellung von Druckbehältern durch Privatleute gänzlich untersagt wird. Was das für die Dampfmodellbauer bedeuten würde, ist wohl jedem klar. Ich fände es nur sehr bedauerlich, wenn alle unter der Unbelehrbarkeit einzelner Spezialisten zu leiden hatten.
Also Steinertseebahner, nach Deiner Logik wäre es dann auch möglich z.B. Blinddarmoperationen selbst durchzuführen, wenn dabei eine Krankenschwester mithelfen würde, oder?
Mit freundlichen Grüßen